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::Allgemeine Merkmale der Mediation::
Wie lange dauert eine Mediation?
Die Dauer einer Mediation richtet sich nach dem Einzelfall. Wie komplex ist der Fall? Wieviele Menchen sind beteiligt? Wie emotional ist die Streitigkeit aufgeladen? Wir sind bestrebt, den Mediationsprozess auf möglichst wenige Sitzungen zu verdichten. In der Regel setzen wir maximal 2 x 4 Stunden an. Dabei erfolgt eine komplexe und intensive Bearbeitung.
Was sind die Grundprinzipien der Mediation?
Mediation ist auch deshalb so erfolgreich, weil in diesem Verfahren neben dem transparenten Verfahrensablauf auch klare Grundprinzipien zum Tragen kommen:
1. Vertraulichkeit des Verfahrens
Die Parteien und der Mediator verpflichten sich zur Verschwiegenheit über die ausgetauschten Informationen.
2. Freiwilligkeit der Teilnahme
Die Parteien entscheiden freiwillig, ob sie an einer Mediation teilnehmen oder auch beenden wollen.
3. Neutralität und Allparteilichkeit des Mediators
Der Mediator unterstützt die Parteien bei der Konfliktbearbeitung, er ist aber von den Parteien unabhängig und allparteilich.
4. Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer
Die Parteien erarbeiten mit Hilfe des Mediators ihre Ergebnis selbst.
5. Informiertheit
Entscheidungen basieren auf einer gemeinsamen Informationsbasis
6. Ergebnisoffenheit der Beteiligten
Mediation lebt nicht von Vorgaben, sondern von den Ergebnissen, die sich im Mediationsverfahren entwickeln.
Was sind die Ziele eines Mediationsverfahrens?
Grundsätzlich bestimmten die Parteien die Ziele eines Mediationsverfahrens. Es hängt also davon ab, was sie erreichen wollen und wie groß ihre Bereitschaft dafür ist. Vor allem nach dem lösungsorientiertem Ansatz der Mediation sind konstruktive, individuelle, zukunftsorientierte, kooperative, tragfähige und nachhaltige, das heißt dauerhafte und befriedende Konfliktlösungen das Ziel der Gespräche. Nach Möglichkeit sollte dabei ein persönlicher und sachlicher Gewinn für alle Beteiligten (die sogenannte win-win-Lösung) entsteht.
Ein Mediationsverfahren ist zukunftsorientiert – es wird nicht nach einer Schuld gefragt. Die Historie eines Konfliktes, die persönlichen Anteile bei seiner Entstehung sowie seiner Eskalation – das alles gehört der Vergangenheit an. Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren, in dem ausschließlich aufgrund der Rechtslage und der Beweislast, also mit Blick auf die Vergangenheit, entschieden wird, ist Mediation lösungsorientiert.
Wie verhält es sich mit den Kosten für die Mediation?
Aufwand und Kosten stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Egal, ob Sie sich über Fehler beim Bau eines Hauses, über die Aufteilung eines Erbes oder die Besuchsregelung für Ihr Kind streiten - die Kosten orientieren sich nicht am „Streitwert“, sondern berechnen sich nur nach Dauer und Häufigkeit der Mediationssitzungen.
Die Höhe des Preises für eine Sitzung ist Verhandlungsbasis und wird zu Beginn der Mediation festgelegt. Die individuelle Leistungsfähigkeit der Konfliktparteien findet dabei Berücksichtigung.
Als Grundsatz gilt daher: Je höher der Streitwert, desto günstiger das Mediationsverfahren im Vergleich zu einem gerichtlichen Prozeß. Dazu folgendes Beispiel:
| Gerichtsverfahren
| Mediationsverfahren |
Fall 1
Streitwert 5.000,- € | Anwalts und Gerichtsgebühren in erster Instanz:
1.908,- € Anwalts- und Gerichtsgebühren durch zwei Instanzen: 4.117,- €
| Sie vereinbaren mit den Mediatoren einen Stundensatz von: 150,-€. Bei einer durchschnittlichen Mediationsdauer von 10 Stunden kostet das Mediationsverfahren
1.500,- €.
|
Fall 2
Streitwert 10.000,- € | Anwalts- und Gerichtsgebühren in erster Instanz:
3.058,- €
Anwalts- und Gerichtsgebühren durch zwei Instanzen: 6.603,- € | Sie vereinbaren mit den Mediator einen Stundensatz von: 150,-€.
Bei einer durchschnittlichen Mediationsdauer von 10 Stunden kostet das Mediationsverfahren 1.500,- €. |
Können die Kosten von Dritten übernommen werden?
Rechtsschutzversicherungen haben ihre Kunden traditionell gegen Kosten versichert, die durch Gerichtsverfahren entstehen. Mit Ausdehnung der Mediationspraxis übernehmen sie zunehmend auch die Kosten für Mediationsverfahren. Ist einer der Medianten rechtsschutzversichert, so ist individuell zu prüfen, ob das Risiko, aus dem der Streit entstanden ist, von dem vereinbarten Versicherungsschutz umfaßt ist. In § 5 Abs. 1 d) ARB 94/2000 ist geregelt, daß der Versicherer die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren trägt, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichtes erster Instanz entstehen. Schlichtungsverfahren kann hier als Oberbegriff aufgefaßt werden, der Mediation mit umfaßt. Diese Frage muß allerdings mit jeder Rechtsschutzversicherung im Einzelfall geklärt werden.
Prozeßkostenhilfe gibt es für die Mediation (derzeit noch) nicht, da es sich bei der Mediation nicht um ein gerichtliches Verfahren handelt.
Wann ist Mediation das geeignete Verfahren?
Mediation bietet sich an, wenn Menschen ein gemeinsames, klärungs- und/oder regelungsbedürftiges Anliegen haben, das sie selber (am besten) regeln können, was sie mit Unterstützung eines Mediators besser, d. h. beziehungsgerechter, interessengerechter, umfassender, wertschöpfender, nachhaltiger, schneller oder leichter und kostengünstiger erreichen. Sobald ein Gespräch der Beteiligten untereinander nicht mehr dazu beiträgt, daß Konflikte geklärt werden, sondern eher weitere Konflikthemen und Konfliktereignisse hinzukommen (Eskalation), ist eine Mediation empfehlenswert.
Mediation bietet sich insbesondere an, wenn es den Parteien wichtig ist oder sie gezwungen sind, auch in Zukunft miteinander zu tun zu haben.
Wenn eine Seite sich unwohl fühlt, die andere Seite mit dem Konflikt zu konfrontieren, solange nicht eine dritte Person anwesend ist, oder die Beteiligten nicht mehr mit einander reden können, ist Mediation sinnvoll.
Auch in Fällen, in denen eine oder beide Parteien öffentliche Verfahren vermeiden möchten, empfiehlt sich Mediation als vertrauliches Verfahren.
Wann ist Mediation nicht geeignet?
Grenzen der Mediation sind ein Bedürfnis nach Drittentscheidung, Verantortungsabgabe, fehlende Kooperationsbereitschaft, nicht vorhandene Lösungsoffenheit, kein Verhandungsspielraum.
Das Nichtvorhandensein eines Einigungsbereichs ist die Ausnahme - tatsächlich läßt sich fast immer eine Ergebnis erarbeiten. Eine Mediation kann auch insofern Sinn ergeben, als die Verhandlungspartner Sicherheit erlangen können, daß keine Kooperations- und Wertschöpfungspotentiale unberücksichtigt bleiben - also die beste aller möglichen Lösungen gefunden und gewählt wird.
Wie kann ich selbst Mediator werden?
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung einer Mediationsausbildung. Die Regulierung definierter Qualitätsstandards haben die Fachverbände übernommen, insbesondere die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM), der Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt (BMWA) und der Bundesverband Mediation (BM). Näheres dazu finden Sie auf der Seite zur Mediationsausbildung.
Für Informationen zur Mediation nach dem transformativen Ansatz, bitte hier klicken.
Für Informationen zur Mediation nach dem lösungsorientierten Ansatz, bitte hier klicken.
Für mehr Wissenswertes über Mediation, klicken Sie bitte hier (pdf).
Für mehr Wissenswertes über Konflikte, klicken Sie bitte hier (pdf).
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