Institut für Transformative Mediation und Konflikttransformation
Mediation Coaching Supervision Dialog Ausbildung

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:: Investition :: 

 
Transparenz und Kostenkontrolle
Vergütung, Offenheit und Transparenz sind Bausteine des gegenseitigen Vertrauens. Vorab vereinbaren wir miteinander, ob die Leistungen als Zeithonorar (Stunden- oder Tagessätze) oder als Pauschalhonorar berechnet werden. Regelmäßig werden Stundensätze vereinbart, deren Höhe in Abhängigkeit vom Umfang, der Teilnehmerzahl und dem Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit festgelegt wird. Die individuelle Leistungsfähigkeit der Konfliktparteien findet dabei Berücksichtigung. Die vereinbarten Stundensätze können sich in Einzelfällen erhöhen, wenn für Sie die Hinzuziehung eines Co-Mediators sinnvoll erscheint. Das Stundenhonorar richtet sich nach den tatsächlich stattgefundenen Sitzungen. Zur Kostenkontrolle bietet sich ein vorläufiges Kostenlimit oder eine Sofortzahlung nach jeder Sitzung an.

Bevor es losgehen kann, muß Vertrauen bestehen. Dafür biete ich Ihnen ein Erstgespräch an (ca. 30 Min.), in dem wir sowohl über die Vorgehensweise zur Konfliktklärung als auch über das weitere Vorgehen und die Vergütung sprechen. Dieses Erstgespräch ist unverbindlich und unentgeltlich. Fragen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung, ob sie die Kosten einer Mediation übernimmt!
 
Kostenteilung (½ - ½ ) bei Mediation: Von den Gesamtkosten einer Mediation zahlt jede teilnehmende Partei nach jeder Sitzung ihren Anteil. I.d.R. wird die Höhe des Anteils von den Parteien vereinbart. Sofern Sie sich bei der Mediation durch Ihren Rechtsanwalt begleiten lassen möchten, tragen Sie die Kosten hierfür selber.

Indirekte Kosten gesenkt
Mediation trägt dazu bei, daß der gelöste Konflikt bei Ihnen ab sofort keine Ressourcen und Energien mehr bindet. Durch unbearbeitete Konflikte entstehen in der deutschen Wirtschaft jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Potential, das sich nicht nur positiv in der Bilanz, sondern auch im Neugeschäft widerspiegelt.
 
Hier ist ein einfaches Mediations-Kostenbeispiel: 

Aufwand und Kosten stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Egal, ob Sie sich über Fehler beim Bau eines Hauses, über die Aufteilung eines Erbes oder die Besuchsregelung für Ihr Kind streiten - die Kosten orientieren sich nicht am „Streitwert“, sondern berechnen sich nur nach Dauer und Häufigkeit der Mediationssitzungen.

 

Als Grundsatz gilt daher: Je höher der Streitwert, desto günstiger das Mediationsverfahren im Vergleich zu einem gerichtlichen Prozeß. Dazu folgendes Beispiel (ohne ggf. zusätzlich anfallende MwSt.):



Gerichtsverfahren

Mediationsverfahren

Fall 1

Streitwert 5.000,- €


Anwalts- und Gerichtsgebühren
in erster Instanz:                

 1.908,- €
Anwalts- und Gerichtsgebühren
durch zwei Instanzen:

4.117,60 €

Sie vereinbaren mit dem Mediator einenStundensatz von 

150,- €.
Bei einer durchschnittlichen Mediationsdauer von 10 Stunden kostet das
Mediationsverfahren 

1.500,- €.

Fall 2

Streitwert 10.000,- €


Anwalts- und Gerichtsgebühren
in erster Instanz:

3.058,- €

Anwalts- und Gerichtsgebühren
durch zwei Instanzen:6.603,60 €

Sie vereinbaren mit dem Mediator einenStundensatz von 

150,- €.

Bei einer durchschnittlichen Mediationsdauer von 10 Stunden kostet das

Mediationsverfahren

1.500,- €

 

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